Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1964 - V ZR 93/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3934
BGH, 18.12.1964 - V ZR 93/62 (https://dejure.org/1964,3934)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1964 - V ZR 93/62 (https://dejure.org/1964,3934)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1964 - V ZR 93/62 (https://dejure.org/1964,3934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 14.07.1938 - IV 56/38

    Kommt der Vorkauf über einen verkauften Erbanteil zustande, wenn die Miterben

    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - V ZR 93/62
    Der Grundsatz, daß das Vorkaufsrecht von allen Miterben gemeinschaftlich auszuüben ist, erleidet eine Einschränkung durch die auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht des § 2034 BGB anwendbare Vorschrift des § 513 Satz 2 BGB, nach der für den Fall, daß das Vorkaufsrecht für einen der Berechtigten erloschen ist oder einer von ihnen es nicht ausübt, die übrigen berechtigt sind, das Vorkaufsrecht auszuüben (RGZ 158, 57, 61; vgl. auch Urteil des Senats vom 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722; Palandt, BGB 23. Aufl. § 2034 Anm. 3).

    Miterbe das Vorkaufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen allein ausüben kann, dies nur auf den Erwerb durch diesen Miterben gerichtet sein kann (vgl. RGZ 158, 57, 64, wo ausdrücklich von dem Erwerb des ganzen Anteils durch einen Miterben gesprochen wird).

  • BGH, 14.03.1962 - V ZR 2/62
    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - V ZR 93/62
    Der Grundsatz, daß das Vorkaufsrecht von allen Miterben gemeinschaftlich auszuüben ist, erleidet eine Einschränkung durch die auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht des § 2034 BGB anwendbare Vorschrift des § 513 Satz 2 BGB, nach der für den Fall, daß das Vorkaufsrecht für einen der Berechtigten erloschen ist oder einer von ihnen es nicht ausübt, die übrigen berechtigt sind, das Vorkaufsrecht auszuüben (RGZ 158, 57, 61; vgl. auch Urteil des Senats vom 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722; Palandt, BGB 23. Aufl. § 2034 Anm. 3).
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 14/60
    Auszug aus BGH, 18.12.1964 - V ZR 93/62
    Die Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg (Urteil des Senats vom 28. Juni 1961, V ZR 14/60, LM § 286 - B - ZPO Nr. 15).
  • BGH, 02.04.1969 - VIII ZR 107/67

    Übertragung von Erbanteilen - Einwilligung in die Berichtigung eines Grundbuches

    Auch diese Klage wurde in allen Rechtszügen abgewiesen, zuletzt durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 1964 (V ZR 93/62).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht